Mit dem gesellschaftlichen, technologischen und kulturellen Wandel geht einher, dass Schulen und andere Bildungseinrichtungen neue Wege und neue Strategien für neue Themen brauchen. Damit Schüler:innen und Lehrer:innen auf dem Stand der Entwicklung bleiben brauchen sie Impulse, wie sich das Bewährte und das Neue miteinander verbinden lassen.

Schulentwicklung beginnt immer mit einer Situationsanalyse: Wie arbeiten wir, was ist in den letzten jahren schon Neues eingeführt worden, was funktioniert und was brauchen wir noch? Das sind die Fragen die in einem Einstiegsworkshop bis ins Detail beantwortet werden.

Danach geht es um Schwerpunktsetzung und um das Zusammenstellen eines nachhaltigen und realistischen Arbeitsplanes. Diese Road-Map (oder auch Kulturfahrplan) wird von den Schulgremien bestätigt und deren Umsetzung verabschiedet.

In der dann folgenden Erforschung des Schulsystems empfiehlt es sich kreative und künstlerische Methoden einzusetzen: Schulzeitung — Schulblog — Systemaufstellungen an Wände visualisieren — Wunschbäume aufstellen — Visionswandertage — Workshops zur Change-Sensibilisierung — Hausfest mit Eltern und vieles mehr. Aus allen zusammengetragenen Ergebnisse und Perspektiven wird dann ein Vorhaben formuliert.

Diese Vorhaben wird in eine Form gebracht, die folgendes enthält:

  • Vision und Mission Statement
  • Themenschwerpunkte setzen (Mental Health, Ganztag, Schulinterne Evaluation, Sprachförderung, fächerübergreifendes projektorientiertes Lernen, Partizipation, Demokratiebildung, BNE, kulturelle Bildung, Digitalität)
  • detaillierte Vorhabenbeschreibung mit SMART-Zielen
  • Maßnahmen und Indikatoren festlegen
  • Zeitplan erstellen
  • Verantwortlichkeiten festlegen
  • Reflexion — Überprüfung — Wiedervorlage
  • Anpassung — Neuformulierung

Dauer

bis zu drei Jahre; wiederkehrende Workshops, Projekte, Fortbildungen und Gremiensitzungen;

Formate können von 90 Minuten-Meetings über eine SchilF und ganze Projektwochen durchgeführt werden, die thematisch an die Zielsetzung angebunden sind.

Kosten

auf Verhandlungsbasis (über einen Stundensatz (100,00 Euro) oder einen Tagessatz (1.000,00 Euro)